Regeln (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des TaunusLAN e.V.:

§ 1
Der Verein TaunusLAN, im folgenden TaunusLAN e.V. genannt, erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2
TaunusLAN e.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von TaunusLAN e.V. Die neuen Bedingungen werden im Internet veröffentlich und treten für die darauffolgenden Veranstaltungen in Kraft. Teilnehmer müssen bei der Anmeldung/Reservierung zu einer Veranstaltung den jeweils aktuellen AGB zustimmen.
In der Regel werden neue Geschäftsbedingungen nicht innerhalb der Anmeldephase zu einer Veranstaltung veröffentlicht. Ist eine Änderung innerhalb einer Anmeldephase nötig, werden alle bereits angemeldeten Teilnehmer aufgefordert, den neuen AGB zuzustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, ist TaunusLAN e.V. berechtigt, die Anmeldung zur Veranstaltung zu stornieren.
§ 3
Das Mindestalter zur Teilnahme einer Veranstaltung des TaunusLAN e.V. beträgt 18 Jahre. Zur Bestätigung des Alters ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein) vorzuzeigen.
§ 4
Der TaunusLAN e.V. stellt auf den Veranstaltungen einen Raum und einen Netzwerkzugang zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) müssen vom Teilnehmer selbst gestellt werden. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von elektrischen Geräten, (Mikrowelle, Toaster, Wasserkocher etc.), die über das für eine LAN-Party nötige Equipment hinausgehen. Geräte wie Hubs, Switches und Gameserver müssen vorher angemeldet werden.
§ 5
Der TaunusLAN e.V. übernimmt auf Veranstaltungen keinerlei Haftung für das Eigentum des Teilnehmers oder für vom Teilnehmer selbstverschuldete Unfälle.
§ 6
Der TaunusLAN e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen. Für evtl. auftretende Fehlfunktionen, die durch eine von TaunusLAN e.V. unterstützte Konfiguration des Netzwerkes und der Programme entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 7
Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.
§ 8
Jeder Verstoß gegen geltendes Recht, (z.B. die Verbreitung rassistischer, faschistischer oder kinderpornographischer Inhalte) kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, sowie die Sicherstellung der Beweismittel und Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen.
§ 9
Jeder Teilnehmer ist für die auf seinem Rechner aufgespielte Software selbst verantwortlich. Gegen den Veranstalter sind keine Ansprüche wegen auf Computern der Teilnehmer aufgespielter Software zu erheben.
§ 10
Für gesundheitliche Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 11
Jedem Teilnehmer wird mit Eingang des Eintrittsgeldes ein Platz reserviert. Diesen kann der Teilnehmer aus der Menge freier Sitzplätze auswählen. Per Vorkasse kann nur bis zum angekündigten Überweisungsschluss überwiesen werden.
§ 12
Der Teilnehmer kann sich bis 14 Tage vor der Veranstaltung von dieser abmelden und damit diesen Vertrag kündigen. Die Abmeldung muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Eintrittsgeld zurücküberwiesen.
Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder meldet sich nicht fristgerecht ab, behält sich der TaunusLAN e.V. das Recht vor, den gezahlten Eintritt einzubehalten..
§ 13
Der TaunusLAN e.V. nimmt sich das Recht, die Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. Jegliche eventuell bereits gezahlten Eintrittsgelder werden zurückerstattet.
§ 14
Jegliche Beschädigung an den Tischen, Stühlen etc. muss unverzüglich gemeldet werden. Sollte eine Beschädigung nicht gemeldet werden, so wird diese, auch wenn nicht selbst verursacht, dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, der laut Raumplan auf diesem Platz sitzt.
§ 15
Der Genuss von Alkohol ist erlaubt. Auffällig werdende Personen müssen damit rechnen, von der Veranstaltung ausgeschlossen zu werden.
§ 16
Der Konsum von Betäubungs- und Rauschmittel ist gemäß BtMG Anh. 1-3 untersagt und kann in schweren Fällen eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen.
§ 17
Rauchen ist außer in speziell ausgewiesenen Bereichen am Veranstaltungsort verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung.
§ 18
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Ebenso sind Fluggeräte (wie z.B. Drohnen, Helikopter oder ähnliches) im Veranstaltungsraum aufgrund der Rauchmelder bzw. Lichtschranken verboten.
§ 19
Vorsätzliche Angriffe auf das Netzwerk (Aktionen, welche die Funktionalität des Netzwerks beeinträchtigen) führen in jedem Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung und können die Sicherstellung der Beweismittel und Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen. Die zuwiderhandelnde Person kann für den verursachten Ausfall finanziell haftbar gemacht werden.
§ 20
Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass sein Rechner während der Veranstaltung virenfrei ist. Wird festgestellt, dass ein Computer über das Netzwerk Viren bzw. Trojaner verteilt, wird dieser bis zur vollständigen Säuberung des Computers vom Netzwerk ausgeschlossen.
§ 21
Auf der Veranstaltung gelten alle in Deutschland geltenden Regelungen (JÖSchG, VeranstG etc.).
§ 22
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen

a) Ton-, Bild- und Filmaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Ton- und Bildaufzeichnung.
b) Sämtliche Rechte an Ton-, Bild- und Filmaufnahmen der Veranstaltung zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung liegen ausschließlich beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter darf die Veranstaltung filmen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme in diesem Zusammenhang ein, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton-, Bild- und Videoträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
§ 23
Infektionsschutz und Gesundheitskontrollen

a) Der Veranstalter wird die am Ort der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen des Infektionsschutzes – insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus – beachten und behält sich vor, zum Infektionsschutz erforderliche und angemessene Maßnahmen und Anordnungen zu treffen. Dies umfasst insbesondere Einlassbeschränkungen (wie z.B. die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises, Gesundheitskontrollen wie z.B. Messungen der Körpertemperatur) und/oder ein Schutz- und Hygienekonzept (einschließlich des Erfordernisses des Tragens von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen, Abstands- und Hygieneregeln usw.).
b) Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
§ 24
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.